Verein für Bewegung Rehasport und Prävention e.V.

Anmeldung zum Verein für Bewegung Rehasport und Prävention e.V.

Hiermit erkläre ich die Mitgliedschaft im Verein für Bewegung Rehasport und Prävention e.V.:

    Name, Vorname

    Strasse, HausNr.

    PLZ, Ort

    Email-Adresse

    Geburtstag

    Telefon

    Mobil


    Beginn d. Mitgliedschaft

    Vertragslaufzeit


    Auswahl Mitgliedschaft

    Premiumkurs

    1x/Woche Premiumkurs

    Reha-Sport +

    Rehasportteilnahme - eGym Krafttraining - Cardiogeräte - Flexx Zirkel - Functional Training - Getränke Flatrate - activano Shaker - Grundumsatzmessung - Inbody Körperanalyse

    Reha-Sport + PREMIUM

    Rehasportteilnahme – 1x/Woche Premiumkurs- eGym Krafttraining - Cardiogeräte - Flexx Zirkel - Functional Training - Getränke Flatrate - activano Shaker - Grundumsatzmessung - Inbody Körperanalyse

    Auswahl Mitgliedschaft

    alle Tarife zuzügl. einmaliger Gebühren:

    +49,90€ Einstiegsphase

    +10,00€ Mitgliedskarte

    Zusatzoptionen

    Kündigungsoption

    Summe

    Gesamtkosten Einmalig:

    Gesamtkosten Monatlich:

    Vereinbarung SEPA Mandat

    Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA Lastschriftmandats:

    1. Einzugsermächtigung

    Ich ermächtige den Verein für Bewegung, Rehasport und Prävantion e.V. bis auf Widerruf, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.

    2. SEPA-Lastschriftmandat

    Ich ermächtige den Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Gläubiger-ID: DE98ZZZ00001218950

    Mandatsreferenz

    Kontoinhaber

    IBAN

    Hiermit bin ich vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift von dem Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V. über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten worden. Durch Unterschrift dieser Mitgliedschaftsvereinbarung bestätige ich dies schriftlich.

    Unterschrift Kontoinhaber

    1. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um 1 Monat(e), falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.

    2. Die gültige Hausordnung wird anerkannt.

    3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es nicht eine zugesicherte Eigenschaft, oder einen vergleichbaren Vertrauenstatbestand, einen Schaden, der durch eine zumutbare Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann oder ein Verhalten mit typischen Gefahren für Leben oder Gesundheit betrifft.

    4. Gerät der Kunde schuldhaft mit mindestens vier Beitragsbuchungen in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Beiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Für jede nicht eingelöste Lastschrift wird dem Kunden ein Schadenersatz (Bankgebühr + Arbeitsaufwand) in Höhe von 15,00 Euro berechnet.

    5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

    6. Für die betreute Einstiegsphase (Gesundheits-Check, Einführung in das Training, Freischaltung der gebuchten Leistungen) ist einmalig ein Betrag in Höhe von nur 49,00€ zu zahlen, der mit dem ersten Mitgliedsbeitrag einmalig abgebucht wird.

    Besondere Vereinbarungen

    Ort

    Datum

    Unterschrift Berater

    Unterschrift Kunde

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vereins für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V.

    Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der vom Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V. und dessen Mitgliedern.

    1. Vertragsabschluss

    Der Vertrag kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages durch die Unterschrift der Vertragspartner im Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V. zustande.

    1.1. Vertragsverlängerung

    Wird der Mitgliedsvertrag nicht von dem Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat vor dem Beendigungszeitraum gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeden Monat um einen 1 Monat.

    2. Nutzungsberechtigung im Gesundheitszentrum

    Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedschip), welches ihm die Nutzung der med. Trainingsgeräte und vertraglich vereinbarten Zusatzleistungen ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Gesundheitszentrum dem Mitglied die Nutzung der Geräte, sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht. Das Zutrittsmedium geht nach Vertragsabschluss in den Besitz des Mitglieds über.

    2.1. Erstausstellungsgebühr

    Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.

    2.2. Umgang mit dem Zutrittsmedium

    Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung und dem ordnungsgemäßen Gebrauch seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, dieses unverzüglich dem Gesundheitszentrum zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Funktion des Zutrittsmediums gesperrt. Durch den Verlust entstehende Verwaltungsgebühren hat das Mitglied allein zu tragen.

    2.3. Neuausstellung des Zutrittsmediums

    Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von 10,00 € fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Gesundheitszentrum durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

    3. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

    Die Mitgliedschaft im Studio ist personengebunden und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und Dritten nicht zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann der Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V. von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Es bedarf keiner vorherigen Abmahnung. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Gesundheitszentrum kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

    4. Leistungsumfang

    Der Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V. gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Gesundheitszentrum bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt, die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Gesundheitszentrums ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.

    4.1. Zusätzliche Leistungen

    Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, wie zum Beispiel die Nutzung des Getränkeautmaten, können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden.

    4.2. Nutzung der Spinde

    Im Gesundheitszentrum werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Gesundheitszentrum genutzt werden. Der Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V. ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Ein Verwahrungsvertrag kommt ausdrücklich nicht zustande.

    5. Hausordnung

    Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte, sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Gesundheitszentrums, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

    5.1. Begleitung

    Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Gesundheitszentrums gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.

    5.2. Videoüberwachung

    Der Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V. behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Betriebes mit Videokameras zum Schutze der Mitglieder und des Personals zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.

    5.3. Verletzung von Verhaltenspflichten

    Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist der Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V. berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.

    6. Beendigung der Vertragsbeziehung

    Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Vertragsnummer
    gegenüber dem Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V. in Textform zu erklären.
    Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des
    Zugangs im Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V., Hofstädtener Str. 19, 63825
    Westerngrund. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht
    zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen. Erklärungen
    elektronischer Form bedürfen für Ihre Wirksamkeit eine qualifizierte
    elektronische Signatur.

    6.1. Außerordentliche Kündigung

    er Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Eine personenbedingte Kündigung bildet keine Grundlage für ein außerordentliches Kündigungsrecht und ist unwirksam. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ausführlichen ärztlichen Attestes, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit über die Vertragslaufzeit hinaus bescheinigt.

    6.2. Stilllegung der Mitgliedschaft

    Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.

    7. Gesamtfälligkeit

    Wurde eine ratierliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart und gerät das Mitglied schuldhaft mit einem Betrag, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Die Forderung wird dann an das Inkassounternehmen Elite Inkasso abgetreten. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch den Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V. aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend Ziffer 5.

    7.1. Zahlungsverzug

    Der Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V. behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.

    7.2. Änderung persönlicher Angaben

    Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung o.Ä. hat das Mitglied dem Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V. unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dem Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V. dadurch entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

    7.3. Kosten bei Rückbuchungen

    Wird dem Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V. eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

    8. Nebenabreden

    Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

    9. Salvatorische Klausel

    Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der richtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

    10. Gerichtsstand

    Erfüllungsort und damit Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist gemäß § 29 Abs. 1 ZPO der Ort des Gesundheitszentrums. Mit meiner Unterschrift auf dem Mitgliedsvertrag bestätige ich, die o.g. Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und erkenne sie ausdrücklich als Bestandteil des Vertrages an.

    Datenschutz

    Wir nehmen das Thema Datenschutz sehr ernst. Für alle Belange Ihrer Daten betreffend, wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutzbeauftragten: datenschutz@activano.de

    Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten - insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Bankdaten - die alleine zum Zwecke der Durchführung der entstehenden Vertragsverhältnisse notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

    Die Daten werden für die Dauer des Vertrages und darüber hinaus für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt.

    Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen.

    Eine solche Einwilligung können Sie freiwillig erteilen.

    Rechte des Betroffenen

    Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruchsrecht

    Sie sind gemäß DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber uns um Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Sie können jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

    Sie können darüber hinaus jederzeit und ohne Angabe von Gründen den oben getätigten Einwilligungen widersprechen, sie abändern oder sie gänzlich widerrufen.

    Hiermit gebe ich mein Einverständnis, dass der Verein für Bewegung Rehasport und Prävantion e.V. mir Informationen in Form von Push Nachrichten aus der APP als auch per email zusenden darf.

    Ich willige ein, dass zur Durchführung meines Trainings personenbezogene Daten erhoben und bei den Firmen Inbody, Dynostics, eGym und Ttools verarbeitet werden. Die Daten werden geschützt, ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung liegt vor.

    Ich willige ein, dass zur Durchführung des Trainings die individuelle Erfolgskarte Informationen über meine Ziele, Motive und ggf. gesundheitliche Einschränkungen, die für das Training relevant sind, enthält.

    Ich willige ein, dass zur Dokumentation meines Trainingsfortschritts personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden. Diese Daten werden mit einer Frist von 3 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.

    Ich willige ein, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle und des Check-In-Prozesse, Daten über ein Chipkartensystem gespeichert werden. Diese Daten werden mit Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht.

    Ich willige ein, dass mein Vor- und Nachname nach Nennung durch ein weiteres Mitglied zur Erstellung eines vergünstigten Gruppentarifes an die beteiligten Mitglieder weitergegeben werden darf.

    Unterschrift Kunde